Pressemitteilung zum Vorstoß der FDP für eine Neufassung des THF-Gesetzes

Pressemitteilung

der gewählten bürgerschaftlichen Vertreterinnen und Vertreter der Tempelhofer Feld-Koordination zum Vorstoß der FDP für eine Neufassung des THF-Gesetzes mit dem Ziel der Bebauung

Wir, die von den Berlinerinnen und Berlinern gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Tempelhofer Feldkoordination, sind dem Tempelhofer Feld-Gesetz von 2014 (ThFG) und der Umsetzung des bestehenden Entwicklungs- und Pflegeplans (EPP) verpflichtet.

Wir sehen den aktuellen Vorstoß der FDP, einen erneuten Volksentscheid zu starten mit Unverständnis und Sorge und möchten daran erinnern, dass bereits eine Befragung der Berliner Bevölkerung stattgefunden hat. Das Ergebnis spiegelt sich in dem Tempelhofer Feld-Gesetz sowie in dem Entwicklungs- und Pflegeplan (EPP) für das Tempelhofer Feld wider.

Die Gründe das Tempelhofer Feld unbebaut zu lassen sind unverändert und haben sich durch den weltweiten Klimanotstand verstärkt.

Das Tempelhofer Feld ist eine einzigartige Offenlandschaft in einem großstädtischen Umfeld. Es hat eine einmalige Bedeutung für den Natur- und Klimaschutz in unserer Stadt und bietet den Berliner*innen gleichzeitig einen gesundheitsfördernden Ort der Naherholung und der sportlichen Betätigungen mit ungeahntem Weitblick. Das Feld ist zu einem Anziehungspunkt für alle Bürger*innen mit seinen vielschichtigen Frei- und Außenraumqualitäten geworden. Das Tempelhofer Feld ist weit über die Berliner Stadtgrenzen als ein Erlebnisfeld mit Alleinstellungsmerkmal bekannt und erfreut sich großer Beliebtheit, auch als Tourismusmagnet.

Es steht beispielgebend für die gelebte Offenheit und Vielfalt: ein Markenzeichen Berlins.

Wir weisen darauf hin, dass bei der Umsetzung der einseitig parteipolitisch geplanten Änderungen des Tempelhofer Feld-Gesetzes u.a. mit folgenden Auswirkungen zu rechnen sein wird:

  • Unwiederbringbarer Verlust der wertvollen Artenausstattung des Tempelhofer Feldes im äußeren und inneren Bereich, 

  • Unwiederbringbarer Verlust an Kaltluftbildung und der Kaltluftbahnen in die umliegenden Stadtquartiere mit besonderer Bedeutung bei den zunehmenden Hitzetagen und -nächten durch den fortschreitenden Klimawandel und damit einhergehender Gesundheitsgefährdung,

  • Unwiederbringbarer Verlust der Lebensqualität und Gesundheit von Bewohner*innen in den umliegenden Kiezen,

  • Unwiederbringbarer Verlust der einmaligen öffentlichen Wohlfahrtswirkungen an Erholung, Sport und Freizeitmöglichkeiten für alle im Tausch für exklusiven Wohnraum für wenige,

  • Unwiederbringbarer Verlust an Partizipations- und Mitgestaltungsmöglichkeiten der Bürger*innen,

  • Unwiederbringbarer Verlust kommunaler Flächen, ohne dass Berlin und seine Bürger*innen von zukünftigen Gewinnen profitieren.

Die gewählten Feldkoordinatorinnen und Feldkoordinatoren

Berlin, 26.02.2020